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Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Verfügung, in der persönliche Entscheidungen für einen extremen Krankheits- bzw. Leidenszustand eines Lebensabschnittes festgehalten sind. Der (künftige) Patient ersucht darum, im Falle einer an sich unmittelbar zum Tode führenden Erkrankung, Verletzung oder eines irreversiblen (nicht rückgängig zu machenden) Bewusstseinszustandes auf eine rein apparativ lebensverlängernde, medizinische Maßnahme zu verzichten. Der Betroffene zeigt damit deutlich seine Ablehnung medizinisch lebenserhaltender Maßnahmen und will den natürlichen Verlauf seiner Krankheit und des damit eintretenden Sterbens nicht verhindert sehen.

Weiters sollen für derartige Situationen alle Möglichkeiten der Palliativbehandlung und Schmerzbekämpfung (ungeachtet der Möglichkeit einer eventuellen Lebensverkürzung) zu Gunsten des Patienten genutzt werden.

Grundsätzlich kann die Patientenverfügung, wenn der Patient geistig und körperlich in der Lage ist, dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden. Jeder Mediziner muss darin festgehaltene Entscheidung respektieren, denn jede ärztliche und medizinische Behandlung darf nur mit Zustimmung des Patienten erfolgen.

Die Würde des Menschen zu achten, heißt auch, seine Werte zu respektieren, einschließlich der daraus resultierenden Patientenverfügung.

Der Mediziner ist jedoch zu Behandlungsmaßnahmen verpflichtet, wenn akute Lebensgefahr besteht und die Zustimmung des Patienten nicht mehr eingeholt werden kann, wie z.B. bei einem Unfallgeschehen oder bei Bewusstlosigkeit.

Damit die Patientenverfügung im Ernstfall ihren Zweck erfüllt, muss laut Patientenverfügungsgesetz (welches vom Nationalrat mit Mai 2006 beschlossen wurde) eine ärztliche und juristische Aufklärung und Beratung erfolgen.

Eine Erneuerung der Patientenverfügung muss alle 5 Jahre ab der Errichtung erfolgen.

Für Mitglieder der IGSL ist die Patientenverfügung inkl. Ausweis auf Anforderung gebührenfrei zu beziehen.

Nichtmitglieder können die Patientenverfügung inkl. Ausweis über das Büro der IGSL beziehen. Es ist ein Unkostenbeitrag von € 4,00 exkl. Porto zu entrichten.

Die IGSL-Hospizbewegung bietet Beratungstermine zur Patientenverfügung an

Den Ausweis sollten Sie immer bei sich tragen, damit im Ernstfall Ihre dortigen Vermerke und Entscheidungen berücksichtigt werden können.

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