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Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Verfügung, in welcher persönliche Entscheidungen für einen extremen Krankheits- und Leidenszustand festgehalten werden - beispielsweise die Ablehnung lebensverlängernder medizinischer Maßnahmen oder der Wunsch nach optimaler Schmerztherapie.
Sie tritt in Kraft, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinem Willen Ausdruck zu verleihen.
Nach laufendem Einsatz für diese Möglichkeit seit dem Jahr 1988 bietet die IGSL seit dem in Kraft Treten des Patientenverfügunggesetzes im Jahr 2006 die Errichtung verbindlicher Patientenverfügungen mit den vorgeschriebenen medizinischen und juristischen Beratungsgesprächen an.
Nicht nur ist die Errichtung durch unseren Verein nach wie vor die in Kombination von Aufwand und Kosten günstigste Option, wir bieten auch als besonderes Service die Erinnerung an die nach Ablauf von acht Jahren fällige Wiederbestätigung.
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Vorsorgevollmacht
Seit dem Jahr 2014 bieten wir auch die Errichtung von Vorsorgevollmachten durch unseren Verein an.
Die Vorsorgevollmacht ist die größtmögliche Form der Selbstbestimmung lt. Erwachsenenschutzrecht.
Hier hält eine Person vorsorglich, also noch im Zustand ihrer vollen Entscheidungsfähigkeit fest, wer nach Verlust ihrer Handlungsfähigkeit für sie als Bevollmächtigte/Bevollmächtigter auftreten darf.
Die Vollmacht wird erst im sogenannten "Vorsorgefall", also wenn die betroffene Person für die von der Vollmacht umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist, wirksam.
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Komplettes Vorsorgepaket
Im Rahmen unserer Kooperation mit unserer Rechtsanwältin haben Sie die Möglichkeit, an einem Termin direkt beide Dokumente erstellen zu lassen, wodurch ein umfangreiches Vorsorgepaket auf einem Weg errichtet werden kann.
Während mit einer Patientenverfügung medizinische Maßnahmen bezüglich des Lebensendes abgelehnt werden können, bietet sich durch die Vorsorgevollmacht die Möglichkeit, einer vertrauten Person die Verfügungsgewalt über erwünschte Maßnahmen zu übertragen. Auch heikle Fragen wie die Entscheidung über den Wohnsitz können einer Vertreterin/einem Vertreter übertragen werden.
Im Rahmen der Gesetzeslage - Nationalratsbeschluss 05/2006 zur Patientenverfügung - wurde folgende Vorgehensweise für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung festgelegt:- Es ist ein Aufklärungsgespräch mit einem fachkundigen Arzt (z. B. Allgemeinmediziner, Gerontologen, Palliativmediziner oder Internisten) zu führen
- Es ist eine Beglaubigung eines Notars oder eines Rechtsanwaltes vorgeschrieben. Es kann laut Gesetz auch ein Patientenanwalt kontaktiert werden.
- Die verbindliche Patietenverfügung muss nach Ablauf von 8 Jahren wiederbestätigt werden.